Die Eingliederungshilfe ist ein wichtiger Baustein, um Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen dabei zu helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir unterstützen Sie durch Fachleistungen und Assistenzmodelle, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unser Ziel ist es, Ihnen Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen – sei es im Alltag, in der Schule, im Beruf oder in der Freizeit.
Kostenträger und Finanzierung:
Die Finanzierung der Eingliederungshilfe erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Je nach individuellem Bedarf und Wohnort wird die Leistung durch den jeweiligen Kostenträger übernommen.
Wir bieten zwei zentrale Unterstützungsformen:
Wir bieten vielfältige Assistenzmodelle, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind: Unterstützung im Alltag, am Arbeitsplatz, während Ausbildung oder Studium, in der Kindererziehung sowie in Kita, Schule und Freizeit. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Praktische Unterstützung im Alltag, z. B. bei der Haushaltsführung, Organisation von Terminen oder Einkäufen.
Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz, z. B. bei organisatorischen Abläufen, Kommunikation oder technischen Hilfsmitteln.
Hilfe für Schüler, Auszubildende und Studierende bei Lernorganisation, Veranstaltungen und Prüfungen.
Unterstützung von Eltern mit Behinderungen bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder, z. B. bei der Organisation des Familienalltags.
Individuelle Unterstützung für Kinder in Kitas oder Schulen, z. B. bei der Integration in Gruppen, bei Lernprozessen oder bei der Kommunikation.
Begleitung bei Freizeitaktivitäten wie Sport, kulturellen Veranstaltungen oder sozialen Treffen, um soziale Teilhabe zu fördern.
Unsere Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, wie z. B.:
So funktioniert die Eingliederungshilfe bei uns:
Die Kosten werden vom Sozialhilfetäger, Landschaftsverbänden (LVR, LWL), bei Bewilligung übernommen.